Erbe, Ehe und die Binderegel

Gestorben wird immer und dementsprechend wird auch immer geerbt. Allerdings erbt immer nur ein Kind den gesamten elterlichen Besitz, wenn das letzte Elternteil stirbt: das jüngste. Dieses Kind übernimmt jedoch weitreichende Pflichten seinen Geschwistern gegenüber. In Notzeiten nimmt es diese im elterlichen Haus auf und ist für deren Versorgung verantwortlich. Hat es selbst keine Nachkommen, wird der gesamte Familienbesitz nach dem Tod an das jüngste Kind seiner Geschwister vererbt.
Traditionell heiraten die ältesten Kinder zuerst, verlassen das elterliche Haus und gründen einen eigenen Betrieb. Das mag trivial klingen, ist es aber nicht. Denn die Eltern verlassen zusammen mit dem ersten verheirateten Kind ebenfalls den eigenen Betrieb und überlassen ihn der Führung des zukünftigen Erben. Das hat verschiedene Vorteile, die sich in den vergangenen Jahrhunderten bewährt haben. Zum einen ist das jüngste KInd nicht völlig auf sich gestellt mit dem elterlichen Betrieb, sondern kann immer noch mit der Unterstützung der Eltern rechnen, wenn es nötig ist. Die älteren Kinder dagegen müssen ihren Betrieb ebenfalls nicht alleine aufbauen, sondern haben die Erfahrung und Arbeitskraft ihrer Eltern direkt bei der Hand.
Wenn das älteste Kind das Elternhaus verlässt, muss also das jüngste zumindest alt genug sein, um den Betrieb führen zu können. Verheiratungen ältester Kinder finden daher oft erst weit nach dem 21ten Lebensjahr statt, wenn das jüngste Geschwister mindestens 15 Jahre alt ist. Die übrigen Geschwister werden danach meist recht schnell verheiratet, oftmals alle am gleichen Tag.
Mit der Heirat und dem Beginn der Ehe wechselt auch die Familienzugehörigkeit. Man kann einfach nicht zu zwei Familien gleichzeitig gehören. Wer ein ältestes oder ein jüngestes Kind einer anderen Familie heiratet, bekommt daher eine neue Familie und gegenüber seinem Elternhaus verliert er oder sie alle Rechte und Pflichten. Da das Gemeindegefühl aber ohnehin stark ist erwachsen daraus kaum Probleme und immerhin bleiben den meisten Eltern ja zwei Kinder, die in der Familie bleiben.
Neben dem Konzept der Ehe und der Familie gibt es noch die sogenannte Binderegel, eine Art Kindspatenschaft. Wegen der doch recht späten Heirat der ältesten Kinder kommt es nicht selten vor, dass eine junge Frau vor der Ehe schwanger wird. Das ist nichts verwerfliches sondern wird von allen Beteiligten meist als freudige Nachricht aufgenommen. Sind die beiden jungen Eltern einander versprochen oder lässt sich eine spätere Heirat arrangieren, tut der Zeitpunkt der Empfängnis ohnehin nichts zur Sache. Das Kind gilt ganz legitim als Erstgeborenes des Paares, auch wenn sie erst Jahre später heiraten. Vorehelicher Sex ist damit weder eine Schande noch ein Tabu sondern für Jugendliche ab dem 15ten Lebensjahr etwas relativ normales, sofern es bei wenigen Partnern, optimaler Weise einem einzigen, bleibt. (Zum Thema Verhütung siehe den Abschnitt "Gesundheit und Fürsorge")
Die Binderegel greift, wenn die Mutter den Vater nicht heiraten kann oder will, oder wenn die Mutter den Vater des Kindes nicht benennen kann. Ein so vaterlos geborenes Kind wird als Liebeskind betrachtet und in die Familie der Mutter eingebunden (daher der Begriff "Binderegel"), als wäre es ein Kind seiner leiblichen Großeltern. Es hat zwar keinen Erbschaftsanspruch an dem Besitz der leiblichen Großeltern, kann aber den Rest seines Lebens in deren Betrieb bleiben und dort arbeiten. In Erwartung eines oder mehrer solcher Liebeskinder halten sich die Familienoberhäupter mit der Zeugung eigener Nachkommen oft ein wenig zurück und meist werden sie in dieser Haltung bestätigt. Nicht selten lassen sich daher die Männer nach Zeugung des zweiten oder dritten Kindes von einer Hebamme sterilisieren.