Gestorben wird immer und dementsprechend wird auch immer geerbt.
Allerdings erbt immer nur ein Kind den gesamten elterlichen Besitz,
wenn das letzte Elternteil stirbt: das jüngste. Dieses Kind
übernimmt jedoch weitreichende Pflichten seinen Geschwistern
gegenüber. In Notzeiten nimmt es diese im elterlichen Haus
auf und ist für deren Versorgung verantwortlich. Hat es selbst
keine Nachkommen, wird der gesamte Familienbesitz nach dem Tod
an das jüngste Kind seiner Geschwister vererbt.
Traditionell heiraten die ältesten Kinder zuerst, verlassen
das elterliche Haus und gründen einen eigenen Betrieb. Das
mag trivial klingen, ist es aber nicht. Denn die Eltern verlassen
zusammen mit dem ersten verheirateten Kind ebenfalls den eigenen
Betrieb und überlassen ihn der Führung des zukünftigen
Erben. Das hat verschiedene Vorteile, die sich in den vergangenen
Jahrhunderten bewährt haben. Zum einen ist das jüngste
KInd nicht völlig auf sich gestellt mit dem elterlichen Betrieb,
sondern kann immer noch mit der Unterstützung der Eltern
rechnen, wenn es nötig ist. Die älteren Kinder dagegen
müssen ihren Betrieb ebenfalls nicht alleine aufbauen, sondern
haben die Erfahrung und Arbeitskraft ihrer Eltern direkt bei der
Hand.
Wenn das älteste Kind das Elternhaus verlässt, muss
also das jüngste zumindest alt genug sein, um den Betrieb
führen zu können. Verheiratungen ältester Kinder
finden daher oft erst weit nach dem 21ten Lebensjahr statt, wenn
das jüngste Geschwister mindestens 15 Jahre alt ist. Die
übrigen Geschwister werden danach meist recht schnell verheiratet,
oftmals alle am gleichen Tag.
Mit der Heirat und dem Beginn der Ehe wechselt auch die Familienzugehörigkeit.
Man kann einfach nicht zu zwei Familien gleichzeitig gehören.
Wer ein ältestes oder ein jüngestes Kind einer anderen
Familie heiratet, bekommt daher eine neue Familie und gegenüber
seinem Elternhaus verliert er oder sie alle Rechte und Pflichten.
Da das Gemeindegefühl aber ohnehin stark ist erwachsen daraus
kaum Probleme und immerhin bleiben den meisten Eltern ja zwei
Kinder, die in der Familie bleiben.
Neben dem Konzept der Ehe und der Familie gibt es noch die sogenannte
Binderegel, eine Art Kindspatenschaft. Wegen der doch recht späten
Heirat der ältesten Kinder kommt es nicht selten vor, dass
eine junge Frau vor der Ehe schwanger wird. Das ist nichts verwerfliches
sondern wird von allen Beteiligten meist als freudige Nachricht
aufgenommen. Sind die beiden jungen Eltern einander versprochen
oder lässt sich eine spätere Heirat arrangieren, tut
der Zeitpunkt der Empfängnis ohnehin nichts zur Sache. Das
Kind gilt ganz legitim als Erstgeborenes des Paares, auch wenn
sie erst Jahre später heiraten. Vorehelicher Sex ist damit
weder eine Schande noch ein Tabu sondern für Jugendliche
ab dem 15ten Lebensjahr etwas relativ normales, sofern es bei
wenigen Partnern, optimaler Weise einem einzigen, bleibt. (Zum
Thema Verhütung siehe den Abschnitt "Gesundheit und Fürsorge")
Die Binderegel greift, wenn die Mutter den Vater nicht heiraten
kann oder will, oder wenn die Mutter den Vater des Kindes nicht
benennen kann. Ein so vaterlos geborenes Kind wird als Liebeskind
betrachtet und in die Familie der Mutter eingebunden (daher der
Begriff "Binderegel"), als wäre es ein Kind seiner
leiblichen Großeltern. Es hat zwar keinen Erbschaftsanspruch
an dem Besitz der leiblichen Großeltern, kann aber den Rest
seines Lebens in deren Betrieb bleiben und dort arbeiten. In Erwartung
eines oder mehrer solcher Liebeskinder halten sich die Familienoberhäupter
mit der Zeugung eigener Nachkommen oft ein wenig zurück und
meist werden sie in dieser Haltung bestätigt. Nicht selten
lassen sich daher die Männer nach Zeugung des zweiten oder
dritten Kindes von einer Hebamme sterilisieren.