Brüder und Schwestern

Entgegen der christlich-europäischen Tradition sind Klöster auf Tharnak keine Horte der Keuschheit. Mit Ausnahme der relativ neuen Poseidonsklöster stehen alle heiligen Orten beiden Geschlechtern offen. Vor vielen hundert Jahren wurden die großen Tempel, aus denen sich die Klöster später entwickelten, von einzelnen Familien betreut. Aus dieser Zeit stammt die Tradition, dass sich Mönche und Nonnen als "Bruder" und "Schwester" anreden während Priore und andere ältere Ordensmitglieder "Vater" oder "Mutter" genannt werden. Unabhängig von der Stellung im Kloster treffen diese Bezeichnungen auch heute noch oft die wahren Verwandschaftsverhältnisse.
Klosterkinder, die aus der geschlechtlichen Beziehung zweier Mitglieder des Ordens hervorgehen, werden behandelt wie Findelkinder. Sie erhalten weder eine besondere Erziehung noch kümmern sich die Eltern mehr um sie, als um andere Gleichaltrige. Inzestuöse Zustände kamen jedoch niemals auf, denn der klostereigene Nachwuchs war zahlenmäßig immer kleiner, als die Zahl der freiwilligen Novizen und der Waisenkinder, derer sich die Klöster seit alters her annehmen.

Religion und Staat - Sonderstellung der Klöster

Klöster sind eigenständige Gesellschaften und nicht Teil der Gemeinde oder Provinz, in der sie liegen. Sie sind von der Steuerpflicht entbunden und üben eine eigene Jurisdiktion über die Brüder und Schwestern aus. Allerdings ist es den Klöstern verboten, Truppen unter Waffen zu unterhalten. Tempelwachen oder ähnliches sind daher unbekannt. Anstelle dessen dürfen Klöster aber auf die Ritter derjenigen Grenzlehen zugreifen, die zu der betreffenden Provinz gehören.