Zölle
Zölle werden an allen Grenzen zwischen Provinzen eingetrieben und zwar von den Rittern der Grenzlehen für alle Handelswaren. Es gibt eine Untergrenze von 1 von 100 des Warenwertes, die Obergrenze der Zölle wird von den Provinzen festgelegt, in welche die Waren eingeführt werden. Zwischen Ober- und Untergrenze steht es den Rittern frei, Zölle zu erheben.
Die Zölle finanzieren die Grenzlehen selbst, deren Ritter als Streitmacht für den Königsrat und als Ordnungsmacht für die Provinzräte fungieren.