Strafen

Hier zeigen sich gravierende Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden, denn ein festgelegtes Strafmaß für einzelne Vergehen gibt es nicht. Es gilt einzig, dass die Strafe bei erkannter Schuld nicht geringer sein soll, als die Sache, wegen der bestraft wird. Diebe zahlen hier zähneknirschend das doppelte des Warenwertes, andernorts verbringen sie ein paar Wochen im Karzer, wieder an einem anderen Ort verlieren sie eine Hand.
Einzige Ausnahme ist auch hier die Agitation, darunter fällt auch das Agieren über die Grenzen der eigenen Gemeinden hinaus, also effektiv die Gründung von Pateien, die immer mit dem Tod bestraft wird. Kurioserweise reicht als Beweis die unabhängige Aussage von mindestens drei Bürgern unterschiedlicher Dörfer. Der Vorwurf der Agitation hat sich damit, neben der Verletzung der Familienehre, als einfachstes Mittel erwiesen, jemand anderen völlig legal um die Ecke zu bringen.
Auch ganze Familien können angeklagt werden, außer wenn es um Schaden (siehe oben) geht. Da die Familie so stark in der Gesellschaft verwurzelt ist greift dann auch schnell die Sippenhaftung, wo alle Bewohner eines Hauses oder alle Mitglieder einer Familie für die Taten eines Familienmitgliedes büßen.
Strafen werden von Stadt- oder Landbütteln vollstreckt, je nach dem, in wessen Gerichtsbarkeit der Fall liegt. Nur wenn der Königsrat Strafen verhängt, werden diese von den Rittern eines Grenzlehen vollstreckt.