Seerecht

Selbst zu Zeiten der reinen Küstenschifffahrt waren Mannschaften oft Tage- oder Wochenlang auf See. Schon da bestand die Notwendigkeit zu klären, wer das Recht auf einem Schiff verkörpert. In allen rein seefahrerischen Belangen ist das der Kapitän und niemand würde wagen, ihm dieses Recht streitig zu machen. Für die Klärung aller anderen Fragen wurde jedoch auch auf den Schiffen das Triumvirat eingeführt. Hier entscheiden seitdem der Kapitän, der Navigator und der Erste Maat über alle Fragen, jeweils im Rahmen der Gesetze der Hafengemeinde.