Die Provinzräte
Der Provinzrat regelt alle Dinge, die verschiedene Gemeinden innerhalb der Provinz betreffen, setzt die Provinzsteuer fest und bestimmt über die Verwendung dieser Mittel. Sie sitzen an jedem ersten Tag des Monats zu Gericht und verhandeln alle Fälle, die von den Gemeinderäten an sie verwiesen werden. Insbesondere sind nur die Provinzräte berechtigt, Enteignungen vorzunehmen, Todesurteile zu verhängen und zu vollstrecken. Mehrere Versuche, unter diesen Passus auch das Verbrennen von Menschen auf dem Hestiafeuer einzudämmen, sind kläglich gescheitert. Staat und Religion sind in dieser Hinsicht strikt getrennt. Dem Königsrat gegenüber sind die Provinzräte verantwortlich für die Eintreibung und Weitergabe der Königssteuer. Der Provinzrat ist der Versammlung der Gemeinden gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet und kann jederzeit von seinem Amt abberufen werden.
Die Provinzen können Landbüttel bestimmen, und zwar einen für je 250 Bürger in der Provinz. Diese können polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und sind den Stadtbütteln in dieser Aufgabe übergeordnet, in der Bezahlung jedoch gleichgestellt.