Gerichte
Als Gericht tritt stets der zuständige Rat auf. Auf der Ebene einer einzelnen Gemeinde, wenn Kläger wie auch Beklagter aus der gleichen Gemeinde stammen, ist der Gemeinderat zuständig, unabhängig von der Schwere des Vergehens. Sind zwei Gemeinden involviert, richtet der Provinzrat und sind zwei Provinzen involviert, der Königsrat. Einzige Ausnahme ist der Tatbestand der Agitation. Dies wird stets vom Königsrat verhandelt.
Die Verhandlung läuft immer so ab, dass zuerst der Klagende seine Position erläutert, dann der Beklagte. Dann darf der Beklagte einen Zeugen benennen, danach der Klagende und immer so weiter, bis eine Seite keine weiteren Zeugen vorzuweisen hat. Zeugen dürfen weder mit dem Kläger noch mit dem Beklagten unter einem Dach wohnen. Während all dessen spricht der Rat, der die Sache verhandelt, kein einziges Wort. Die Verhandlung wird von einem Stadtbüttel geführt, der dafür sorgt, dass sie regelgerecht vonstatten geht. Jeder Zeuge wird immer von der Partei befragt, die ihn aufgerufen hat. Ein "Kreuzverhör" gibt es nicht. Danach zieht sich der Rat zur Beratung zurück und spricht sein Urteil.
Ein so gefälltes Urteil wird nur in den seltensten Fällen widerrufen, zumal die Strafe ohnehin meist unverzüglich vollstreckt wird.