Die Gemeinderäte
Der Gemeinderat, der aus drei Mitgliedern besteht, wird von der Bürgerversammlung bestimmt. Sie sind der Bürgerversammlung gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet und können jederzeit von ihrem Amt abberufen werden.
Der Gemeinderat regelt das Leben der Gemeinde, setzt die Gemeindesteuer fest und bestimmt über die Verwendung dieser Mittel. Jeden ersten Tag des Monats sitzen sie zu Gericht über alle Dinge, die nicht von höheren Räten zu entscheiden sind. Das sind einerseits Eigentumsdelikte und Gewalttaten innerhalb der Gemeinde, andererseits Fälle von Steuerhinterziehung und Betrug. Sie entscheiden weiters über Wege- und Wasserrechte und sind zuletzt dem Provinzrat gegenüber verantwortlich für Eintreibung und Weitergabe der Provinz- und der Königssteuern. Zu ihrer Unterstützung können sie für je 50 Bürger ein Stadtbüttel ernennen, der polizeiliche Aufgaben wahrnimmt und dafür mit drei Vierteln je Tag entlohnt wird.
Außerdem regelt der Gemeinderat die Landvergabe, wenn ein neuer Betreib gegründet werden soll. Handwerksbetreibe in einem Dorf oder einer Stadt sind unproblematisch. Da wird an diesem oder jenem Ende der Straße einfach ein Bauplatz ausgewiesen und dann kann es auch schon losgehen. Landwirschaftliche Betreibe stellen etwas höhere Anforderungen. Der Betrieb muss groß genug sein, dass er die Eltern, die Großeltern und drei Kinder ernähren kann. Eine Grenzlinie des Betriebes muss mit der Grenzlinie eines anderen Betriebes des Dorfes zusammenfallen. Wirklich schwierig wird es aber zuweilen, wenn fruchtbares Ackerland Mangelware ist. Dann müssen Grenzen neu gezogen werden und unter Uständen muss eine junge Familie das heimatliche Dorf auch verlassen.