Ritter

Der Königsrat unterhält weder eigene Polizeikräfte noch Streitkräfte. Als Überbleibsel aus der Monarchie existiert jedoch noch ein Rittertum, das leicht verändert nun auch dem Königsrat als Streitmacht dient.
Die Ritter erhielten meist noch vom König, später in Ausnahemfällen aber auch vom Königsrat, sogenannte Grenzlehen zugesprochen. Ein Grenzlehen bezeichnet den Grenzübergang zwischen zwei Provinzen. Die Ritter haben die Aufgabe, in den angrenzen Provinzen für die Einhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung zu sorgen, sofern der Provinzrat sie dazu auffordert. Im Gegenzug haben sie das Recht, Zölle für alle Waren zu erheben, die über die Grenze transportiert werden. Die Obergrenze dieser Zölle wird von den Provinzräten festgesetzt, und zwar einzeln für alle Waren, die in eine Provinz eingeführt werden. Der Mindestzollsatz ist vom Königsrat auf 1 von 100 festgesetzt.
Dieses System der Gewaltenteilung zwischen Zöllen und Steuern, Legislative und Exekutive hat sich entgegen allen Befürchtungen jahrundertelang bewährt. Einzelne Versuche von Rittern, übermäßige Zölle zu erheben oder Provinzräte zu zwingen, die Zölle zu erhöhen, wurden schnell von anderen Rittern vereitelt.