Für die kleinsten Kinder gibt es in den meisten Dörfern
und in allen Städten Horte. Die Gebäude werden von der
Gemeinde unterhalten während die Aufsicht und Erziehung der
Kinder von Eltern abwechselnd übernommen wird. Es steht jedem
Haus das Recht zu, jeweils ein Kind zur gleichen Zeit in den Hort
zu geben, wo es von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bleiben
kann. Diese Regelung greift bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes.
Die Familientradition scheint derartige Einrichtungen
unnötig zu machen, doch sind sie auf Tharnak gut besucht
und nur selten wird ein Kind nicht in den Genuss eines Hortes
kommen. Es hat sich erwiesen, dass es für die soziale Entwicklung
des Kindes sehr gut ist, möglichst viel Kontakt mit anderen
Kindern seines Alters zu haben. Außerdem wird damit der
Gemeindesinn bestärkt, die zweite Säule der Gesellschaft.
Ein Schulsystem hat sich auf Tharnak dagegen nicht etablieren
können. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern
unterrichtet in allem, was sie zum Leben brauchen. Eine Ausnahme
bilden die Klosterschulen der Hera. Allerdings ist das ein teures
Vergnügen und nicht jede Familie kann es sich leisten, ein
Kind dort hin zu schicken.
Mit Erreichen des 15ten Lebensjahres werden die Kinder offiziell
Bürger. Sie erhalten das Wahlrecht und sind sofort voll rechtsfähig,
können also heiraten (oder besser: verheiratet werden) und
einen Betrieb gründen, dürfen wählen und müssen
vor dem Gesetz für ihre Taten selber geradestehen. Ab dem
21sten Lebensjahr sind sie dann auch wählbar und können
in die Gemeindeversammlung oder die Räte gewählt werden.