Kinder und Erziehung

Für die kleinsten Kinder gibt es in den meisten Dörfern und in allen Städten Horte. Die Gebäude werden von der Gemeinde unterhalten während die Aufsicht und Erziehung der Kinder von Eltern abwechselnd übernommen wird. Es steht jedem Haus das Recht zu, jeweils ein Kind zur gleichen Zeit in den Hort zu geben, wo es von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bleiben kann. Diese Regelung greift bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes.
Die Familientradition scheint derartige Einrichtungen unnötig zu machen, doch sind sie auf Tharnak gut besucht und nur selten wird ein Kind nicht in den Genuss eines Hortes kommen. Es hat sich erwiesen, dass es für die soziale Entwicklung des Kindes sehr gut ist, möglichst viel Kontakt mit anderen Kindern seines Alters zu haben. Außerdem wird damit der Gemeindesinn bestärkt, die zweite Säule der Gesellschaft.
Ein Schulsystem hat sich auf Tharnak dagegen nicht etablieren können. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern unterrichtet in allem, was sie zum Leben brauchen. Eine Ausnahme bilden die Klosterschulen der Hera. Allerdings ist das ein teures Vergnügen und nicht jede Familie kann es sich leisten, ein Kind dort hin zu schicken.
Mit Erreichen des 15ten Lebensjahres werden die Kinder offiziell Bürger. Sie erhalten das Wahlrecht und sind sofort voll rechtsfähig, können also heiraten (oder besser: verheiratet werden) und einen Betrieb gründen, dürfen wählen und müssen vor dem Gesetz für ihre Taten selber geradestehen. Ab dem 21sten Lebensjahr sind sie dann auch wählbar und können in die Gemeindeversammlung oder die Räte gewählt werden.